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Das Prinzip ist einfach: Frauen* und Männer* erhalten für gleichwertige Arbeit gleichwertigen Lohn. Lohndifferenzen, die nicht durch objektive Faktoren wie Ausbildung, Anforderungsniveau, berufliche Stellung, Beschäftigungsgrad, Dienstalter oder Betriebsgrösse erklärt werden können, gelten als Lohndiskriminierung.
Trotzdem gibt es in der Schweiz eine Lohnungleichheit, die sich nicht nur auf die monatlichen Finanzen, sondern auch auf die Altersvorsorge auswirkt.
Mehr Informationen zu erklärbaren und unerklärbaren/diskriminierenden Ursachen für diese Lohnunterschiede und Rechenbeispiele findest du auf der Seite der kantonalen Fachstelle für Gleichstellung von Mann* und Frau*.
Schon beim Berufseinstieg machen sich Lohnunterschiede bemerkbar. Selbst bei gleich guten Qualifikationen und identischen Ausbildungen steigen junge Frauen* mit tieferen Löhnen ins Berufsleben ein als Männer*.
Nach dem Berufseinstieg steigen die Löhne bei Männer* zudem schneller an und die Lohnschere öffnet sich während der ersten Berufsjahren noch weiter. Eine Unterscheidung der Löhne nach Ausbildung zeigt, dass die Lohndifferenzen bei Universitätsabsolvierenden am höchsten sind.
Paradoxer Weise sind die Lohnunterschiede in gut durchmischten Berufen mit einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis besonders gross. Zudem verdienen Frauen* sowohl in «männertypischen» als auch «frauentypischen» Berufen weniger, während Männer* sogar in «Frauenberufen» mehr als Frauen* verdienen.
Frauen* die der Lohndiskriminierung aktiv entgegenwirken wollen, sollten sich nicht nur besonders gut auf Lohnverhandlungen und Mitarbeitenden-Gespräche vorbereiten, sondern Arbeitgeber sehr gezielt und überlegt auswählen. Es hilft auch sich schon bei der Studienwahl gezielt am Fachkräftebedarf und Arbeitsmarkt zu orientieren.
Tipps und Beratung von Arbeitnehmerinnen* zum Thema Lohndiskriminierung, Bewerbung, Mitareitendengespräch, Laufbahn und vielem mehr bietet dir die Fachstelle für Gleichstellung von Frau* und Mann* des Kanton Zürich. Zudem ermöglicht das Gleichstellungsgesetz Einzelpersonen, Berufsverbänden und Gewerkschaften, Lohndiskriminierungen aufgrund des Geschlechts einzuklagen und Lohnanpassungen sowie Lohnnachzahlungen zu fordern. Bereits verhandelte Fälle können in der Online-Datenbank eingesehen und nachgelesen werden.