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Mit dem Konkurrenzverbot verbieten Arbeitgebende den Arbeitnehmenden, sie nach Verlassen der Stelle zu konkurrenzieren – sei dies durch die Betreibung eines eigenen Geschäfts, sei dies durch die Tätigkeit in oder die Beteiligung an einem anderen, mit dem bisherigen Unternehmen in Wettbewerb stehenden Geschäft.
Das Konkurrenzverbot steht im Spannungsfeld zwischen Geschäftsinteressen und der beruflichen Entfaltungsfreiheit des Arbeitnehmenden. Deshalb werden hohe Anforderungen an die Voraussetzungen von Gültigkeit, Wirkung und Verletzung gestellt.
Die gesetzliche Regelung des Konkurrenzverbots findet sich im Schweizerischen Obligationenrecht (Art. 340 bis 340c). Über die Zulässigkeit des Verbots kann jedoch nur aufgrund der individuellen Verhältnisse der Arbeitsvertragsparteien entschieden werden. Damit ein Konkurrenzverbot überhaupt in Kraft tritt, müssen unter anderem folgende Bedingungen erfüllt sein (keine abschliessende Aufzählung):
Um die Nachteile auszugleichen, die Arbeitnehmenden durch ein Konkurrenzverbot entstehen, wird gelegentlich eine Karenzentschädigung vereinbart. Arbeitgebende entschädigen damit die Arbeitnehmenden für die Dauer des Konkurrenzverbots.
Verletzten die Arbeitnehmenden das Konkurrenzverbot, entsteht eine Schadensersatzpflicht. Da ein konkreter Schaden oft nicht einfach nachzuweisen ist, wird meist eine Konventionalstrafe vereinbart, die zu bezahlen ist, auch wenn noch gar kein Schaden eingetreten ist. Ist der Schaden grösser als die Konventionalstrafe, können Arbeitgebende dafür zusätzlich noch Schadenersatz fordern. Die Konventionalstrafe kann in beliebiger Höhe vereinbart werden und beträgt in der Regel mehrere Monatslöhne.
Das Verbot verfällt
Soll ein Konkurrenzverbot aufgrund des Einblicks in den Kundenkreis vereinbart werden, kann auch ein Kundenabwerbeverbot als Alternative in Betracht gezogen werden. So wird Arbeitnehmenden nicht der Beruf, sondern lediglich die Kundenmitnahme verboten.
Bräunlich Keller, Irmtraud. (2011). Arbeitsrecht. Vom Vertrag bis zur Kündigung. Zürich: Beobachter-Buchverlag.
Ruedin, Philippe, Urs Christen & Irmtraud Bräunlich Keller. (2010). OR für den Alltag. Kommentierte Ausgabe aus der Beobachter-Beratungspraxis. Zürich: Beobachter.